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   LG Berlin, 28.07.2015 - 15 S 5/15   

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https://dejure.org/2015,39377
LG Berlin, 28.07.2015 - 15 S 5/15 (https://dejure.org/2015,39377)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.07.2015 - 15 S 5/15 (https://dejure.org/2015,39377)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 15 S 5/15 (https://dejure.org/2015,39377)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2016, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Berlin, 28.07.2015 - 15 S 5/15
    Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 - Morpheus).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Berlin, 28.07.2015 - 15 S 5/15
    Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 - Morpheus).
  • LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Es ist also die Entscheidung der beklagten Partei, ob sie zumutbare Nachforschungen in ihrem Haushalt anstellt und das Ergebnis in den Prozess einführt oder sie die prozessuale Konsequenzen trägt, indem sie untätig bleibt bzw. zum Schutz der Familie schweigt (Kammer, Hinweisbeschluss vom 28. Juli 2015 - 15 S 5/15 -, bei juris).

    Für einen Spielfilm ist der geltend gemachte Lizenzschaden von 600,- EUR nach ständiger Rechtsprechung der Berliner Urheberrechtskammer angemessen, zumal bei einem Upload in Filesharing-Netzwerken mit einer Vervielfachung des Verletzungspotentials bei zahlreichen dort zu erwartenden Vervielfältigungen mittels Upload anderer User zu rechnen ist, was der Beklagten zuzurechnen ist (Kammer, Urteil vom 3. November 2015 - 15 S 5/15 - Urteil vom 8. April 2016 - 15 S 27/15 -).

  • LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Es ist also die Entscheidung der beklagten Partei, ob sie zumutbare Nachforschungen in ihrem Haushalt anstellt und das Ergebnis in den Prozess einführt oder sie die prozessuale Konsequenzen trägt, indem sie untätig bleibt bzw. zum Schutz der Familie schweigt (Kammer, Hinweisbeschluss vom 28.07.2015 - Az. 15 S 5/15 -).

    Für ein Computerspiel ist der geltend gemachte Lizenzschaden von 500, 00 EUR nach ständiger Rechtsprechung der Berliner Urheberrechtskammern angemessen, zumal bei einem Upload in Filesharing-Netzwerken mit einer Vervielfachung des Verletzungspotentials bei zahlreichen dort zu erwartenden Vervielfältigungen mittels Upload anderer User zu rechnen ist, was dem Beklagten zuzurechnen ist (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - Az. 15 S 5/15 - Urteil vom 08.04.2016 - Az. 15 S 27/15 - so jetzt auch BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15 - "Everytime we touch" - in Form eines sog. Restschadensersatzanspruch zum Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff in eine dem Betroffenen ausschließlich zugewiesene Dispositionsbefugnis, Rn. 93 nach juris, auch wenn "die Erteilung einer Lizenz in dieser Konstellation tatsächlich nicht in Betracht kommt, steht der Bemessung des Wertersatzes mittels einer sogenannten fiktiven Lizenz nicht entgegen, weil es sich hierbei um einen normativen Maßstab handelt, der nicht voraussetzt, dass es bei korrektem Verhalten des Verletzers tatsächlich zum Abschluss eines Lizenzvertrags gekommen wäre", Rn. 97 nach juris).

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